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Sozial_ist ® sagt am 18.09.2011 16:34:
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Kleinmaschinenbrigade

Irgendwie kann ich den Beitrag im Amtsblatt nicht verstehen.
Auszug :Mit einer Verwaltungsstrafe
haben daher zu
rechnen:
1) Die Kleinmaschinenbrigade
könnte einerseits gem
79 Abs. 1 Ziff.7 AWG 2002
(Strafrahmen: 730 bis 36.340
) bzw. gem 79 Abs. 2 Ziff.6
AWG 2002 (Strafrahmen: 360
bis 7.270 ) wegen fehlender
Sammlerberechtigung bestraft
werden.

Also warum wird diese "Kleinmaschinenbrigade" denn nicht belangt, wenn
sie doch diese Übertretung begeht ?
Wer würde denn diese Verwaltungsstrafe gutgeschrieben bekommen?
Ich finde es einunlogisches Verhalten der Verwaltung auf einen solchen
Geldsegen zu verzichten.
Vielleicht kann mir ja irgendwer hier im Forum das erklären.
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